Fernwärmeabrechnung im Detail – So liest man die Jahresabrechnung richtig
Im Herbst bekommen Fernwärmekund*innen von Wien Energie die Jahresabrechnung zugestellt. Wir erklären die wichtigsten Eckpunkte der Rechnung.
Das Wichtigste in Kürze
- Zustellung im Herbst: Die Jahresabrechnung für Fernwärme wird einmal jährlich nach Ende des Verrechnungsjahres (31. August) verschickt – meist zwischen Herbst und Jänner.
- Inhalt der Abrechnung: Die Rechnung enthält eine Übersicht über Kosten für Raumheizung und Warmwasser, bereits geleistete Teilbeträge, Gutschriften oder Nachzahlungen sowie neue Zahlungstermine.
- Berechnung der Kosten: Grundlage ist ein verbrauchsabhängiges System – gemessen wird die gelieferte Wärmemenge pro Gebäude und anteilig auf einzelne Wohnungen oder Einheiten umgelegt.
- Teilbeträge selbst anpassen: Kund*innen können im Kundenportal „Meine Wien Energie“ ihre monatlichen Zahlungen anpassen, um Nachzahlungen zu vermeiden.
- Digitale Rechnung verfügbar: Neben dem Postversand sind alle Rechnungen auch online im Kundenportal abrufbar; auf Wunsch auch als PDF-Rechnung.
Die Fernwärmeabrechnung liefert einen umfassenden Überblick über die Kosten für Raumheizung und Warmwasser. Damit es bei der nächsten Abrechnung nicht zu Verwirrung kommt, gibt’s in diesem Blogbeitrag die wichtigsten Infos zu diesen Themen:
Was ist die Fernwärmeabrechnung – und wann bekommt man sie?
Die Jahresabrechnung für Fernwärme wird einmal pro Jahr erstellt und zugeschickt. Darauf findet man neben der kompletten Kostenübersicht auch viele andere Informationen. Über die werden wir aber im nächsten Abschnitt weiter unten noch genauer sprechen.
Grundlage für die Fernwärmeabrechnung ist das sogenannte Verrechnungsjahr. Das kann entweder einem Kalenderjahr entsprechen oder dem Zeitraum September bis August des Folgejahres.
Am Ende des Verrechnungsjahres werden die Fernwärme-Messgeräte abgelesen. Diese Ablesung erfolgt durch spezialisierte Partnerunternehmen wie ista oder Thermomatic (ersetzt die Ablesefirma Techem). Anschließend werden die Daten verarbeitet und die Abrechnung erstellt.
Die Abrechnung wird innerhalb von sechs Monaten nach Ende des jeweiligen Verrechnungsjahres zugestellt. Der konkrete Versandzeitpunkt variiert je nach Objekt und Ablesetermin, ist aber meistens im Herbst.
Eine Abrechnung ist nur nach Ablauf des Verrechnungsjahres (nach dem 31. August) möglich. Unterjährig kann nur eine vorzeitige Abrechnung auf Basis der Vorjahrespreise (Akontorestberechnung) erstellt werden. Solche Akontorestberechnungen werden nur für Kund*innen erstellt, die bis 30. Juni verzogen sind. Voraussetzung dafür ist, dass Ablesewerte vorliegen.
Unsere Kund*innen haben durch die spätere Abrechnung keinen Nachteil. Die ermittelten Ablesewerte und die Grundkosten bis zur Abmeldung werden für die Verrechnung herangezogen.
Wo finde ich meine Jahresabrechnung?
Die Jahresabrechnung wird per Post zugestellt. Zusätzlich stehen alle Rechnungen digital im Kundenportal Meine Wien Energie zur Verfügung:
- Unter „Meine Produkte“ den Bereich „Rechnungen einsehen“ auswählen.
- Dort sind sämtliche Rechnungen abrufbar – auch die aktuelle Jahresabrechnung.
- Alternativ besteht die Möglichkeit, die Zustellung auf eine PDF-Rechnung umzustellen.
Das beinhaltet die Fernwärmeabrechnung

Auf der Abrechnung findet sich ganz schön viel Info, aber keine Sorge, wir erklären, was das alles bedeutet. Hier kann man schon mal die Musterrechnung für Fernwärmetarife mit Preisbescheid und die Musterrechnung für Fernwärme mit indexierten Tarifen anschauen. Und hier haben wir einen Überblick über die Unterschiede zwischen Tarifen mit Preisbescheid und indexierten Tarifen zusammengestellt. Die wichtigsten Inhalte der Rechnung sind bei beiden gleich:
Kostenübersicht
Gleich unterhalb der Kontaktdaten steht, für welche Leistung (Raumheizung und Warmwasser) wie viel bezahlt werden muss. Von der Summe aller Leistungen werden dann die bereits bezahlten Teilbeträge abgezogen. Das ergibt am Ende den noch zu zahlenden Betrag. Wenn die schon bezahlten Teilbeträge aber höher als die Summe der Leistungen ist, erhalten die Kund*innen eine Gutschrift von uns.
Teilbeträge und Zahlungstermine
Weiter unten im Abschnitt „Zahlungstermine“ sieht man, wie hoch die Teilbeträge im nächsten Rechnungszeitraum sind. Diese sind sechsmal pro Rechnungsperiode zu bezahlen. Wir schauen uns an, wie sich der Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr verändert hat und ob es eine Nachzahlung oder Gutschrift gab, und berechnen aufgrund dieser Informationen die Höhe der Teilbeträge für die kommende Rechnungsperiode. In der Übersicht steht auch, wann diese Beträge fällig sind.
Gutschrift oder Nachzahlung – wie wird das berechnet?
Am Ende des Verrechnungsjahres werden die Kosten, die durch den tatsächlichen Verbrauch entstanden sind, mit den eingezahlten Teilbeträgen gegengerechnet. Diese Gegenüberstellung findet man auf der Jahresabrechnung. Dadurch kann eine Gutschrift oder eine Nachzahlung entstehen.
Zu einer Nachzahlung kommt es, wenn man im Abrechnungszeitraum mehr Energie verbraucht hat, als über die Teilbeträge bezahlt wurde. Sind die Teilbeträge vergleichsweise hoch angesetzt, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es zu keiner Nachzahlung kommt. Damit es bei der Jahresabrechnung keine bösen Überraschungen gibt, können Kund*innen ihre Teilbeträge für Strom, Erdgas und Wärme, die sie über das Jahr verteilt zahlen, selbstständig im Meine Wien Energie Konto anpassen.
So werden die Kosten für die Fernwärme berechnet
Die Kosten für die Fernwärme werden nach einem verbrauchsabhängigen Abrechnungssystem berechnet. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie die Abrechnung funktioniert:
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Messung des Gesamtverbrauchs:
Jedes Gebäude hat einen Großwärmezähler, der die Gesamtmenge an gelieferter Wärme für das gesamte Gebäude misst. Diese Gesamtmenge dient als Grundlage für die Abrechnung und wird auch in der Abrechnungsübersicht angegeben.
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Verbrauchsanteile pro Nutzungsobjekt:
Innerhalb des Gebäudes werden in den einzelnen Nutzungsobjekten (Wohnungen, Büros, Geschäfte) Verbrauchsanteile bzw. Teilstriche gemessen. Die Messung erfolgt oft durch separate Wärmezähler oder Heizkostenverteiler, die den individuellen Verbrauch pro Einheit ermitteln.
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Berechnung des Verbrauchs pro Teilstrich:
Um den Verbrauch jedes Objekts bzw. jeder Wohnung zu ermitteln, wird die gesamt gelieferte Wärmemenge durch die Summe der Verbrauchsanteile (Teilstriche) in allen Nutzungsobjekten geteilt. Dadurch erhält man die Wärmemenge, die auf einen Teilstrich entfällt.
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Preis pro Teilstrich:
Der Preis pro Megawattstunde (MWh) wird mit der Wärmemenge pro Anteil (Teilstrich) multipliziert, um den Preis pro Teilstrich zu berechnen.
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Verbrauchsabhängige Abrechnung:
Der Preis pro Teilstrich wird dann mit den gemessenen Verbrauchsanteilen für jedes Nutzungsobjekt multipliziert. Dadurch erhält man den verbrauchsabhängigen Betrag für die Heizung eines jeden Objekts.
Zu den verbrauchsabhängigen Kosten kommen dann noch der Grundpreis für Raumheizung, die Warmwasserkosten, die Umsatzsteuer sowie Kosten für Kaltwasser und die Kanalgebühren hinzu.
Häufig gestellte Fragen

Termin: Wieso kommt die Jahresabrechnung so spät nach der Ablesung?
Die beauftragten Ablesefirmen fangen bereits im Mai nach Ende der Heizsaison an, die Hauptablesung durchzuführen. Bis alle Anlagen abgelesen sind, dauert das einige Monate. Zusätzlich müssen die Ablesefirmen diese Werte erfassen, aufbereiten, plausibilisieren und zur Übertragung bereitstellen.
Nach Ablauf des Verrechnungsjahres (am 31. August) beginnt Wien Energie mit der Erstellung der Rechnung. Die Abrechnungen werden in Tranchen ausgesendet.
Erfahrungsgemäß dauert es bis Ende Jänner, bis alle Kund*innen ihre Abrechnung erhalten.
Warmwasser: Wieso steht in der Jahresabrechnung beim Warmwasser ein anderer Zeitraum als bei der Heizung?
Da im Sommer kein Heizungsverbrauch anfällt, kommt es hier zur direkten Verrechnung des Verrechnungsjahres (1. September– 31. August). Die Ablesung der Warmwasserzähler erfolgt analog zur Ablesung der Messgeräte für die Heizung.
Eine Ablesung aller Warmwasserzähler zu einem bestimmten Stichtag ist aus organisatorischen Gründen nicht durchführbar. Das Enddatum der Warmwasser-Verrechnungsperiode ist somit das Ablesedatum.
Verrechnungsjahr: Ist es möglich, innerhalb eines Verrechnungsjahres abzurechnen?
Eine Abrechnung ist nur nach Ablauf des Verrechnungsjahres (nach dem 31. August) möglich. Unterjährig kann nur eine vorzeitige Abrechnung auf Basis der Vorjahrespreise (Akontorestberechnung) erstellt werden.
Akontorestberechnungen werden nur für Kund*innen erstellt, die bis 30. Juni verzogen sind. Voraussetzung dafür ist, dass Ablesewerte vorliegen.
Unsere Kund*innen haben durch die spätere Abrechnung keinen Nachteil. Die ermittelten Ablesewerte und die Grundkosten bis zur Abmeldung werden für die Verrechnung herangezogen.
Noch mehr Fragen & Antworten:
Fragen und Antworten zur Ablesung und Verrechnung von Fernwärme findet ihr in unserem Hilfebereich.


