Privat
Wieso kann ich meinen Teilbetrag für Strom/Erdgas/Fernwärme nicht ändern?
Aktualisiert am 10.10.2025
Wenn Sie Ihren Teilbetrag für Strom/Erdgas/Fernwärme nicht ändern können, liegt das vermutlich an einem dieser Gründe:
- Eine Anpassung Ihrer Teilbeträge ist nur zwei Mal im Zeitraum von einer Jahresabrechnung bis zur nächsten möglich.
- Für den aktuellen Zeitraum ist kein Teilbetrag in der vollen Höhe mehr fällig. Eine Änderung ist daher erst nach der Jahresabrechnung wieder möglich.
- Der Teilbetrag ist bald fällig und die gewählte Zahlungsmethode bereits in Abwicklung.
- Sie haben eine*n abweichende*n Rechnungsempfänger*in hinterlegt. Teilbeträge können nur jene Personen ändern, die auch Rechnungsempfänger*in sind.
Sie brauchen Unterstützung? Eine Ratenzahlung oder ein Zahlungsaufschub bieten schnelle Hilfe.
War diese Antwort hilfreich?