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Wie wird die Stromkostenbremse berechnet?

Aktualisiert am 29.11.2024

Für die Berechnung des Energiepreises werden alle Energiepreis-Bestandteile herangezogen, die sich auf den Strompreis auswirken (z. B. Verbrauchspreis, Grundpreis, einmalige und laufende Rabatte). Nicht inkludiert sind Netzkosten (Systemnutzungsentgelte), Steuern und Abgaben – genauso wenig wie Zuschüsse aufgrund von gesetzlichen Vorgaben oder eingehobene Beträge.

Für die Berechnung wird der Durchschnittspreis des jeweiligen Abrechnungszeitraums herangezogen. Alle Bestandteile des Energiepreises werden dabei berücksichtigt. Bei einem Wechsel des Produkts wird auf der Rechnung klar aufgeschlüsselt, welche Preisbestandteile für welchen Zeitraum herangezogen wurden. Die Gesamtkosten für Strom setzen sich aus mehreren Teilen zusammen: Energiepreis in Cent/kWh, Netzentgelte (Systemnutzungsentgelte) sowie Steuern und Abgaben.

Die Stromkostenbremse betrifft den Energiepreis.

Einkommensschwache Haushalte, die von den EAG-Förderkosten befreit sind, bekommen ebenfalls den Netzkostenzuschuss, der die zu zahlenden Netzentgelte verringert.

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Warum läuft die Stromkostenbremse aus?

Die Stromkostenbremse, die im Dezember 2022 beschlossen wurde, läuft Ende 2024 aus. Außerdem enden auch die Senkung der Elektrizitätsabgabe sowie das Aussetzen der Erneuerbaren Förderpauschale und des Erneuerbaren Förderbeitrags.
Da diese Maßnahmen von der Bundesregierung beschlossen wurden, liegt deren Fortführung außerhalb des Einflussbereichs von Wien Energie.

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Wie funktioniert die Stromkostenbremse?

Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) innerhalb von 365 Tagen gefördert (Bei weniger Tagen werden die Kilowattstunden aliquot berechnet). Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs von österreichischen Haushaltskund*innen. Gesetzlich ist Folgendes geregelt: Bis 30.6. wurden maximal 30 Cent/kWh gefördert, ab 1.7.2024 wurden laut Gesetz nur mehr maximal 15 Cent Zuschuss gewährt. Mindestens zahlen die Kund*innen einen Preis von 10 Cent/kWh, sofern ihr Tarif nicht darunter liegt. Die Werte sind jeweils als Nettopreise zu verstehen, die Umsatzsteuer wird vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst. Die Stromkostenbremse läuft mit Ende 2024 aus.

Ist Ihr Strompreis zum Beispiel 30 Cent/kWh netto, wurden bis 30.6.2024 20 Cent/kWh übernommen und Sie zahlen 10 Cent/kWh.

Ist Ihr Strompreis zum Beispiel 30 Cent/kWh netto, werden ab 01.07.2024 bis 31.12.2024 15 Cent/kWh übernommen und Sie zahlen 15 Cent/kWh.

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Welche Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der Energiekosten laufen mit Ende 2024 aus?

Mit Ende 2024 laufen folgende Maßnahmen der Bundesregierung zur Senkung der Energiekosten aus:

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