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Wie oft kann ich mir die THG-Prämie sichern?

Aktualisiert am 15.04.2026

Die THG-Prämie kann einmal im Kalenderjahr von der Person oder vom Unternehmen, die im Zulassungsschein des E-Fahrzeuges eingetragen ist, beantragt werden. Der Antrag kann im laufenden Jahr gestellt werden – jedoch spätestens bis 15. Jänner des Folgejahres. Das bedeutet 2026 für Sie: bis spätestens 15.01.2027 müssen Sie Ihre THG-Prämie beantragen.

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Bekomme ich immer die gesamten THG-Prämien-Summe ausbezahlt?

Die Höhe der THG-Prämie hängt vom Datum der Zulassung Ihres E-Fahrzeugs ab. Denn: Die volle THG-Prämie gibt’s nur für den 12-monatigen Besitz Ihres E-Fahrzeugs.

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Was ist die THG-Prämie und wie funktioniert sie?

Wer ein E-Auto besitzt, hat die Möglichkeit, eine sogenannte THG-Prämie zu erhalten. Dabei erhalten E-Autofahrer*innen eines mehrspurigen E-Fahrzeugs Geld für die Einsparung von CO2. Für diese jährliche CO2-Einsparung (THG-Quote/eQuote) gibt´s eine THG-Prämie: die Treibhausgas-Prämie. Die THG-Prämie kennt man übrigens auch unter dem Begriff ePrämie.

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Kann ich die THG-Prämie für mehrere E-Fahrzeuge beantragen?

Ja, das ist möglich. Solange Sie als Fahrzeughalter*in im Zulassungsschein angeführt werden, können Sie für jedes E-Fahrzeug die THG-Prämie beantragen.

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