Bekomme ich immer die gesamten THG-Prämien-Summe ausbezahlt?
Die Höhe der THG-Prämie hängt vom Datum der Zulassung Ihres E-Fahrzeugs ab. Denn: Die volle THG-Prämie gibt’s nur für den 12-monatigen Besitz Ihres E-Fahrzeugs.
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Aktualisiert am 15.04.2026
Die THG-Prämie kann einmal im Kalenderjahr von der Person oder vom Unternehmen, die im Zulassungsschein des E-Fahrzeuges eingetragen ist, beantragt werden. Der Antrag kann im laufenden Jahr gestellt werden – jedoch spätestens bis 15. Jänner des Folgejahres. Das bedeutet 2026 für Sie: bis spätestens 15.01.2027 müssen Sie Ihre THG-Prämie beantragen.