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Wie läuft die wasserrechtliche Bewilligung für das Geothermie-Projekt genau ab?

Aktualisiert am 09.03.2023

Nach erfolgter Einreichung und Prüfung der Unterlagen durch die von der Behörde beigezogenen Sachverständigen erfolgt eine öffentliche Auflage des Projektes, die durch Einschaltungen (sog. Edikt) im redaktionellen Teil zweier in Wien weitverbreiteter Tageszeitungen und im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ verlautbart wird. Daran schließt eine 6-wöchige Frist an, innerhalb welcher Einwendungen eingebracht werden können. Davon abhängig hat die Behörde den weiteren Verfahrensablauf festzulegen.

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Was kostet das Projekt und wie wird es finanziert?

Das geplante Investitionsvolumen beträgt rund 90 Millionen Euro. Das Projekt wird aus Mitteln der Umweltförderung des Klimaschutzministeriums gefördert.

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Nein. Die Geothermie ist eine sichere und zuverlässige Energiequelle. Das beweisen Geothermie-Anlagen weltweit, die jahrzehntelang ihre Versorgungsgebiete mit grüner Wärme beliefern. Auch in Österreich gibt es solche Geothermie-Anlagen bereits, etwa in Oberösterreich oder in der Steiermark.

Mit unserer umfassenden Geothermie-Forschung im Projekt GeoTief Wien haben wir schon im Vorfeld dieses Projekts genau dafür gesorgt, dass wir mögliche Risiken erkennen und ausschließen. Hinzu kommt eine laufende Überwachung (seismisches Monitoring) während der Errichtung und des Betriebs der Anlage. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keinen Erschütterungen über definierten Schwellwerten kommt.

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Können Anrainer*innen trotz dieses Projekts eine Wärmepumpe auf ihrem Grundstück errichten?

Während die oberflächennahe Nutzung der Erdwärme – etwa mittels Wärmepumpen für Einfamilienhäuser – geringe Tiefen von 10 bis 300 Metern betrifft, sind bei der Tiefengeothermie hingegen mehrere Bohrungen in bis zu 3.000 bis 4.000 Meter Tiefe erforderlich. Beide Technologien beeinflussen einander nicht.

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