Privat

Wie komme ich an einen Kurzzeitzähler/Vertrag?

Aktualisiert am 24.03.2023

Kurzzeitanlage = temporäre Anlage (z. B. bei Veranstaltungen, Weihnachtsmärkte, Wanderzirkus etc.) mit einer maximale Nutzungsdauer von 5 Jahren.

Im Unterschied zu einer fixen Anlage brauchen Kund*innen bei einer temporären Anlage gemäß § 5 Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO) an den Netzbetreiber kein einmaliges Netzbereitstellungsentgelt zu entrichten; dafür kann ein um 50 % erhöhter Netznutzungs-Arbeitspreis verrechnet werden.

Zur Erstellung der Verträge benötigen wir folgende Daten: Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Adresse der künftigen Vertragspartner*innen, Anlagenadresse (bzw. Grundstücksnummer), Art und Anschlusswert der temporären Anlage.

Eine Fertigstellungsanzeige (enthält unter anderem die Anschlusswerte und voraussichtliche Dauer der Kurzzeitanlage) eines konzessionierten Elektrikerbetriebs ist Voraussetzung. Kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren Elektrikerbetrieb der die Anfrage und Fertigmeldung (Fertigstellungsanzeige) über die WIENER NETZE Markt Partner-Plattform einmeldet.

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