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Wie komme ich zu einem Kurzzeitzähler bzw. Baustrom?

Aktualisiert am 21.08.2026

Eine Kurzzeitanlage ist eine temporäre Anlage gemäß § 5 Systemnutzungsentgelte-Verordnung (SNE-VO). Bei Veranstaltungen, Weihnachtsmärkten, Wanderzirkussen etc. müssen Sie den genauen Zeitraum melden.

Baustrom zählt auch als temporäre Anlage und wird z. B. für den Bau eines Eigenheimes während der Bauphase benötigt. Er darf maximal für die Dauer von 5 Jahren genutzt werden.

Wie beantrage ich eine Kurzzeitanlage?

Für den Antrag einer Kurzzeitanlage wenden Sie sich bitte an eine Elektrikerfirma mit der Gewerbeberechtigung für Elektrotechnik. Die Elektrikerfirma wird die technischen Gegebenheiten prüfen und anschließend die Fertigstellungsanzeige an die Wiener Netze übermitteln. Danach ist eine Anmeldung bei einem Energielieferanten Ihrer Wahl möglich. Genauere Informationen zum Ablauf erhalten Sie bei Ihrem Netzbetreiber Wiener Netze unter:

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