Privat
Wie funktioniert die Stromkostenbremse?
Aktualisiert am 05.12.2024
Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) innerhalb von 365 Tagen gefördert (Bei weniger Tagen werden die Kilowattstunden aliquot berechnet). Das sind rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs von österreichischen Haushaltskund*innen. Gesetzlich ist Folgendes geregelt: Bis 30.6. wurden maximal 30 Cent/kWh gefördert, ab 1.7.2024 wurden laut Gesetz nur mehr maximal 15 Cent Zuschuss gewährt. Mindestens zahlen die Kund*innen einen Preis von 10 Cent/kWh, sofern ihr Tarif nicht darunter liegt. Die Werte sind jeweils als Nettopreise zu verstehen, die Umsatzsteuer wird vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst. Die Stromkostenbremse läuft mit Ende 2024 aus.
Ist Ihr Strompreis zum Beispiel 30 Cent/kWh netto, wurden bis 30.6.2024 20 Cent/kWh übernommen und Sie zahlen 10 Cent/kWh.
Ist Ihr Strompreis zum Beispiel 30 Cent/kWh netto, werden ab 01.07.2024 bis 31.12.2024 15 Cent/kWh übernommen und Sie zahlen 15 Cent/kWh.