Was bedeutet es, wenn ich bei einem Strom – bzw. Gasvertrag gebunden bin?
Bei einem gewählten Tarif bedeutet das, dass Sie innerhalb der gebundenen Frist keinen Tarifwechsel auf einen ungebundenen Tarif durchführen können bzw. einen Anbieterwechsel. Die Mindestvertragslaufzeit im Privatkundenbereich beträgt 1 Jahr. Falls Sie aber innerhalb der Vertragsbindung aus Ihrer Wohnung ausziehen möchten, hat diese keinerlei Auswirkungen auf Ihre Abmeldung.
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