Privat

Warum bekomme ich eine Mahnung, obwohl ich einen Bankeinzug habe?

Aktualisiert am 01.12.2025

Falls Sie erst kürzlich auf einen Bankeinzug (= SEPA-Lastschriftmandat) umgestiegen sind, kann es sein, dass sich die Aktivierung des Bankeinzugs mit dem Versand Ihrer Teilbetragszahlung zeitlich überschneidet. In solchen Fällen startet die Zahlung per Bankeinzug erst im Folgemonat.

Sie haben zwei Möglichkeiten, den offenen Betrag zu bezahlen:

  1. Zahlschein verwenden: Überweisen Sie den offenen Betrag einfach mit dem Zahlschein, den Sie von uns erhalten haben.
  2. Verrechnung mit nächster Abbuchung: Der offene Betrag wird bei der nächsten Abbuchung mitbezahlt. Bitte melden Sie sich in diesem Fall bei unserem Kund*innenservice, damit Sie keine weitere Mahnung bzw. Zahlungserinnerung bekommen.

Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Bitte denken Sie daran, uns rechtzeitig zu informieren. Zahlungsanweisungen für Strom/Erdgas oder Fernwärme werden bereits mehr als einen Monat vor dem Fälligkeitsdatum an die Bank weitergegeben.

Wichtig: Für jeden Bankeinzug, der nicht funktioniert, fallen Rückbuchungsspesen an.

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