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Wann benötige ich eine Photovoltaik-Ersatzfläche?

Aktualisiert am 04.06.2024

Seit 2024 gibt es in der Wiener Bauverordnung die Solarverpflichtung für alle Neubauten. Damit alle neuen Dächer zum Klimaschutz beitragen und mit einer PV-Anlage Sonnenstrom erzeugen. Laut Wiener Bauordnung §118 (3b) muss für alle Gebäude eine PV-Ersatzfläche vorgewiesen werden, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen – im Einzelfall – keine Anlage am Dach installiert werden kann. So wird der Ausbau von Sonnenstrom in der Stadt sichergestellt.

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Wie bekomme ich den Grundbucheintrag für die PV-Ersatzfläche?

Sie bekommen von uns einen PV-Ersatzflächen-Nachweis. Damit können Sie den Baubescheid bei der Baupolizei (MA 37) und den Eintrag ins Grundbuch der Liegenschaft bei der MA 64 beantragen.

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Bietet Wien Energie auch PV-Ersatzflächen für Wohnbauten an?

Ja. Zu beachten: Für Wohnbauten gilt eine Solarverpflichtung von 1 kWp pro 150m² Brutto-Grundfläche.

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Für wen eignet sich unser PV-Ersatzflächenangebot?

Unser Ersatzflächenangebot richtet sich an alle Bauwerber, die Neubauprojekte im Bereich gemäß der Wiener Bauordnung §118 (3b) errichten möchten.

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