Wie bekomme ich den Grundbucheintrag für die PV-Ersatzfläche?
Sie bekommen von uns einen PV-Ersatzflächen-Nachweis. Damit können Sie den Baubescheid bei der Baupolizei (MA 37) und den Eintrag ins Grundbuch der Liegenschaft bei der MA 64 beantragen.
Business
Aktualisiert am 04.06.2024
Seit 2024 gibt es in der Wiener Bauverordnung die Solarverpflichtung für alle Neubauten. Damit alle neuen Dächer zum Klimaschutz beitragen und mit einer PV-Anlage Sonnenstrom erzeugen. Laut Wiener Bauordnung §118 (3b) muss für alle Gebäude eine PV-Ersatzfläche vorgewiesen werden, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen – im Einzelfall – keine Anlage am Dach installiert werden kann. So wird der Ausbau von Sonnenstrom in der Stadt sichergestellt.