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Wann benötige ich eine Photovoltaik-Ersatzfläche?

Aktualisiert am 04.06.2024

Seit 2024 gibt es in der Wiener Bauverordnung die Solarverpflichtung für alle Neubauten. Damit alle neuen Dächer zum Klimaschutz beitragen und mit einer PV-Anlage Sonnenstrom erzeugen. Laut Wiener Bauordnung §118 (3b) muss für alle Gebäude eine PV-Ersatzfläche vorgewiesen werden, wenn aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen – im Einzelfall – keine Anlage am Dach installiert werden kann. So wird der Ausbau von Sonnenstrom in der Stadt sichergestellt.

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