Privat

Muss ich auf das Schreiben bzgl. „Änderung bei den Allgemeinen Bedingungen für die Lieferung von elektrischer Energie und Erdgas“ reagieren?

Aktualisiert am 07.10.2024

Nein, wenn Sie mit den Änderungen einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu tun. Die Energielieferung von Strom und Erdgas erfolgt wie gewohnt gemäß der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Muss ich auf die „Änderung der AGB für die Energielieferung“ reagieren?