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Ist die Aufteilung von verbrauchsabhängigen bzw. verbrauchsunabhängigen Kosten im Gesetz geregelt?

Aktualisiert am 06.03.2026

Ja, alle Fernwärmetarife, die dem Heizkostenabrechnungsgesetz (HeizKG) unterliegen, werden entsprechend diesem Gesetz abgerechnet. Das HeizKG regelt unter anderem auch die genaue Aufteilung der Gesamtkosten bei Fernwärme. Ob Ihr Vertrag dem HeizKG unterliegt sehen Sie auf Ihrem Wärmeliefervertrag oder auf Ihrer Fernwärme Rechnung unter “Hinweise zur Jahresabrechnung”.

Wie sieht der gesetzliche Verteilschlüssel aus?

Der gesetzliche Verteilungsschlüssel schreibt vor, dass bei der Abrechnung 100 % der Gesamtkosten aufgeteilt werden in:

  • 70 % verbrauchsabhängige Kosten
  • 30 % verbrauchsunabhängige Kosten

Das bedeutet einfach gesagt: 1 Euro Gesamtkosten werden in 70 Cent verbrauchsabhängige Kosten und 30 Cent verbrauchsunabhängige Kosten aufgeteilt.

Kann Wien Energie als Anbieter die Aufteilung ändern?

Nein, wir haben auf die Aufteilung keinen Einfluss und halten uns genau an die gesetzlichen Vorgaben.

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