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Aktualisiert am 06.03.2026
Trockenlegungsgeräte können die Raumtemperatur erhöhen. Dadurch verdunstet die Messflüssigkeit im Heizkostenverteilerverdunster (HKVV) schneller. Beim elektronischen Heizkostenverteiler kann es sein, dass die Heizung selbst Wärme aufnimmt und das Messgerät darauf reagiert.
Kommt es durch den Einsatz von Trockenlegungsgeräten zu einem einmaligen Mehrverbrauch, kann sich das auf Ihre nächste Jahresabrechnung auswirken und Ihre künftigen Teilbeträge erhöhen. Damit ein Mehrverbrauch ggf. nicht verrechnet wird, dokumentieren Sie bitte Ihren Verbrauch.
Bitte dokumentieren Sie die Heizkostenverteiler vor und nach der Trockenlegung wie folgt:
Schicken Sie alle Fotos, die Sie vor und nach der Trockenlegung gemacht haben, an die zuständige Ablesefirma – ista oder Thermomatic (ersetzt die Ablesefirma Techem). Die Bestätigung der Trockenlegungsfirma senden Sie bitte ebenfalls mit.
Sollte durch die Trockenlegung zu viel verdunstet sein, so kann die Ablesefirma dies in der Jahresabrechnung berücksichtigen. Der Mehrverbrauch wird in diesem Fall nicht verrechnet.
Mehr zum Thema Trockenlegung nach einem Wasserschaden können Sie in unserem Blog nachlesen.