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Ich bin Wohnungsbesitzer*in/ Mieter*in in einem Mehrparteienhaus, kann ich mich bei Ihnen für eine Photovoltaik-Anlage melden?

Aktualisiert am 29.03.2023

Nein, melden Sie sich bitte bei Ihrer Hausverwaltung, die für die Umsetzung solcher Projekte verantwortlich ist. Wir pachten nämlich die Dachfläche von den Hauseigentümer*innen – daher brauchen wir zuerst deren Zustimmung.

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In meinem Mehrparteienhaus befinden sich unter 50 Wohnungseinheiten, gibt es trotzdem die Möglichkeit für eine Photovoltaik-Anlage?

Nein, aktuell ist die Mindestanzahl für die Umsetzung 50 Wohnungen.

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Muss ich mich als Bewohner*in oder Hausverwaltung an der Errichtung der Photovoltaik-Anlage finanziell beteiligen?

Sie (Bewohner*in oder Hausverwaltung) haben keine Investitionskosten.

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Mit welcher Wertsteigerung der Immobilie kann ich rechnen?

Die Wertsteigerung kann nicht pauschalisiert werden, da es abhängig von der Größe der Anlage sowie des Hauses ist.

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