In meinem Mehrparteienhaus befinden sich unter 50 Wohnungseinheiten, gibt es trotzdem die Möglichkeit für eine Photovoltaik-Anlage?
Nein, aktuell ist die Mindestanzahl für die Umsetzung 50 Wohnungen.
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Aktualisiert am 29.03.2023
Nein, melden Sie sich bitte bei Ihrer Hausverwaltung, die für die Umsetzung solcher Projekte verantwortlich ist. Wir pachten nämlich die Dachfläche von den Hauseigentümer*innen – daher brauchen wir zuerst deren Zustimmung.