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Warum erfolgt eine Abbuchung von Teilbeträgen, obwohl ich den Vertrag gekündigt habe?

Aktualisiert am 13.09.2024

Sie haben Ihren Energieliefervertrag bereits abgemeldet und trotzdem wurde ein Teilbetrag abgebucht? In den meisten Fällen haben sich dann Kündigung und Abbuchung überschnitten. 

Wir ersuchen unsere Kund*innen, uns bis spätestens drei Wochen vor Abmeldung des Vertrags Bescheid zu geben – dann können wir die Endabrechnung erstellen. Während dieser Zeit kann es aber noch vorkommen, dass Teilbeträge abgebucht werden – wenn Sie unser SEPA-Lastschriftmandat verwenden.

Kündigungsfrist

Wenn Sie als Businesskund*in kündigen möchten, gilt eine 14-tägige Kündigungsfrist.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, dass Sie am 3. Dezember Ihren Vertrag gekündigt haben. Die Kündigungsfrist wäre hier am 17.12. vorbei. Wenn Ihre Teilbeträge normalerweise an jedem zehnten des Monats eingezogen werden, dann würde am 10.12. noch eine Abbuchung erfolgen. Je nach Verbrauch kann es sein, dass der Teilbetrag zu hoch ist – die Differenz wird dann bei der Endabrechnung gutgeschrieben.

Sollte auch noch im Jänner ein Teilbetrag abgebucht werden, melden Sie sich bitte beim Kundenservice. Auch wenn Sie das telefonisch erledigen möchten, halten Sie bitte Ihre Kundennummer bereit.

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