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Wann werden die Zählerstände von Strom und Gas abgelesen?

Aktualisiert am 23.11.2023

Die Zählerstände von Strom und Gas werden einmal im Jahr abgelesen. Wenn Sie ein-, aus- oder umziehen werden die Werte ebenfalls abgelesen, damit Sie nur Ihren Verbrauch bezahlen. Zwei Wochen vor dem Ablesetermin bekommen Sie dazu eine Information vom Netzbetreiber Wiener Netze. Sie können die Werte auch selbst ablesen.

Wichtig: Die Ablesung bei Smart Metern passiert automatisch.

Ablesung durch den Netzbetreiber

Ihre Strom- und/oder Gaszähler sind in einem frei zugänglichen Bereich Ihrer Gebäudes bzw. Ihrer Räumlichkeiten? Dann müssen Sie bei der Ablesung nicht anwesend sein. Der Netzbetreiber Wiener Netze kann die Zählerstände selbstständig ablesen. Sie finden diese abgelesenen Werte dann auf Ihrer Jahres-, Zwischen- oder Schlussabrechnung.

Selbstablesung von Zählerständen

Sie möchten Ihre Zählerstände von Strom und/oder Gas selbst ablesen? Kein Problem - bitte übermitteln Sie die Werte bis zum vereinbarten Termin online im Portal der Wiener Netze. Sie benötigen dafür Ihre Kundendaten der Wiener Netze.

Wichtig: Auch bei der Selbstablesung müssen Ihre Zählerstände aus gesetzlichen Gründen alle drei Jahre von den Wiener Netzen abgelesen werden.

Ermittlung der Zählerstände durch den Verbrauch

Manchmal kann es vorkommen, dass die Ablesung gar nicht oder zu spät erfolgt. Dann wird der Verbrauch auf Grundlage der bisherigen Verbrauchswerte berechnet. Sie finden dazu auf Ihrer Jahres-, Zwischen- oder Schlussabrechnung einen Hinweis. Und zwar auf der Detailrechnung Strom und/oder Gas im Block "Ablesedaten". Hier steht neben dem Zählerstand neu die Information "H...Zählerstand rechnerisch ermittelt Wiener Netze".

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