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Ich kann beim Ablesetermin nicht anwesend sein. Was muss ich tun?
Aktualisiert am 21.12.2022
Sind die Strom- bzw. Erdgaszähler außerhalb Ihrer Geschäftsräumlichkeiten und somit für den Ableser frei zugängig, ist keine Anwesenheit erforderlich. Befinden sich die Zähler auf einem Privatgrundstück, darf dieses ohne Ihre Anwesenheit nicht betreten werden.
Wussten Sie schon?
Sie können Ihre Zählerstände auch selbst ablesen und bekannt geben. Wenn Sie keine Selbstablesung durchführen können, wenden Sie sich bitte an die Wiener Netze.
Selbstablesung
Wichtig: Aus gesetzlichen Gründen müssen auch bei der Selbstablesung Ihre Zählerstände alle drei Jahre von den Wiener Netzen abgelesen werden. Die Ablesung bei Smart Metern erfolgt automatisch.
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