Fernwärme Kosten in Wien: Das steckt hinter Grundpreis & Co. 

In Wien profitieren viele Haushalte von der Versorgung mit umweltfreundlicher Fernwärme. Im Beitrag erklären wir, wie sich die Gesamtkosten zusammensetzen und was der Grundpreis beinhaltet.
Aktualisiert am: 13.02.2026
Hand stellt den Temperaturregler am Thermostatventil eines weißen Heizkörpers ein.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fernwärme-Kosten bestehen aus fixen und variablen Anteilen. Fixkosten: Grundpreis und ggf. Leistungspreis – unabhängig vom Verbrauch, Variable Kosten: Arbeitspreis pro verbrauchter kWh bzw. MWh.
  • Zwei Tarifmodelle gelten in Wien: Preisbescheid-Tarife mit behördlichem Höchstpreis und indexierte Tarife, die an Marktindizes wie Gas- oder Baukosten gekoppelt sind.
  • Der Grundpreis deckt verbrauchsunabhängige Infrastrukturkosten ab: u. a. Wartung der Anlagen, Messwesen, 24-Stunden-Störungsdienst und Reparaturen.
  • Berechnung des Grundpreises unterscheidet sich je nach Tarif: Preisbescheid: nach beheizbarer Wohnfläche. Indexiert: nach der benötigten Gebäudeleistung; teils zusätzlich mit Leistungspreis.

So setzen sich die Fernwärme-Kosten zusammen

Die Gesamtkosten für Fernwärme setzen sich aus fixen und variablen Preisbestandteilen zusammen. Je nach Tarifmodell können diese unterschiedlich bezeichnet und berechnet werden. 

Grundsätzlich gilt:  

  • Fixe Kosten: Grundpreis und/oder Leistungspreis – diese fallen unabhängig vom Verbrauch an. 
  • Variable Kosten: Arbeitspreis – dieser richtet sich nach dem tatsächlichen Wärmeverbrauch. 

Diese Fernwärme-Tarifmodelle gibt es: 

Im Wesentlichen gibt es heute zwei Arten von Fernwärme-Tarifen: Preisbescheid-Tarife und indexierte Tarife.

  1. Preisbescheid-Tarife

    Die meisten mit Fernwärme versorgten Haushalte unterliegen dem amtlichen Preisbescheid gemäß dem Preisgesetz von 1992. Bei den Preisbescheid-Tarifen gibt es einen behördlich festgelegten Höchstpreis. Der Preisbescheid gilt immer für ein ganzes Haus, Wien Energie schließt Fernwärme-Lieferverträge mit den jeweiligen Wohnungen ab. Seit 2013 können keine neuen Verträge nach dem Preisbescheid mehr abgeschlossen werden. Bei neuen Anschlüssen an die Fernwärme gibt es nur noch indexierte Tarife. 

  2. Indexierte Tarife

    Indexierte Verträge sind an Marktindizes wie den Gaspreis gebunden. Wien Energie schließt in diesem Fall nicht mit einzelnen Haushaltskund*innen Verträge ab, sondern mit Business-Kund*innen, wie zum Beispiel Hauseigentümer*innen.  

    Im Beitrag „Fernwärme-Tarife: Was sind Tarife mit Preisbescheid und indexierte Verträge?“ erklären wir die Unterschiede genauer. 

Aktuellen Tarif herausfinden

Auf Seite 2 der Wien Energie-Rechnung findet sich (ab der Jahresabrechnung 2022/2023) die Info, ob die Rechnung dem „amtlichen Preisbescheid“ oder einem „indexierten Vertragsmodell“ unterliegt. Auf Seite 3 der Jahresabrechnung werden in einer Tabelle die geltenden Preise aufgelistet. 

Was ist der Grundpreis bei Fernwärme?

Der Grundpreis stellt den verbrauchsunabhängigen Anteil der Fernwärme-Kosten dar. Er fällt somit auch dann an, wenn in einer Wohnung oder einem Gebäude keine Wärme genutzt wird. Je nach Tarif wird er unterschiedlich berechnet.

Preisbescheid: Grundpreis nach Größe der Wohnung 

Bei Verträgen, die dem amtlichen Preisbescheid unterliegen, wird der Grundpreis nach der beheizbaren Nutzfläche in m² berechnet. Die beheizbare Nutzfläche ist die Wohnfläche ohne Balkon, Terrasse oder Loggia. Eine verbaute Loggia gilt allerdings als beheizbare Fläche und wird entsprechend berücksichtigt. 

Indexierte Verträge: Grundpreis nach Gebäudeleistung 

Bei indexierten Fernwärmeverträgen wird der Grundpreis nicht nach Quadratmetern, sondern nach der benötigten Leistung des Gebäudes berechnet. Mit Leistung ist die Kapazität der Fernwärme-Leitung, die zum Gebäude führt, gemeint. Diese hängt von Faktoren wie Bauweise, Dämmung und Energieeffizienz ab. Der Preis ist wertgesichert und kann sich über definierte Indizes (z. B. Baukostenindex) ändern. 

Indexierter Tarif mit Grundpreis & Leistungspreis 

Einige indexierte Tarife enthalten neben dem Grundpreis auch einen separaten Leistungspreis. Beide sind verbrauchsunabhängige Fixkosten und fallen auch dann an, wenn keine Wärme genutzt wird. 

Welche Leistungen umfasst der Grundpreis? 

Unabhängig vom Tarifmodell deckt der Grundpreis eine Vielzahl an Dienstleistungen ab, die notwendig sind, um eine stabile und sichere Wärmeversorgung zu gewährleisten. Dazu gehören:

  • die Wartung der Erzeugungsanlagen, Bereitstellung und Messung der gelieferten Wärme 
  • die Wartung, Eichung und der Austausch der Hauptzähler 
  • der 24StundenStörungsdienst 
  • die fachgerechte Behebung von Störungen sowie Reparaturen

Warum muss ich den Grundpreis auch ohne Verbrauch zahlen? 

Der Grundpreis deckt die Kosten ab, die für die Bereitstellung und den Betrieb der Wärmeinfrastruktur notwendig sind. Er stellt somit eine Art Infrastrukturpauschale dar und ist vergleichbar mit einer Handygrundgebühr oder der Versicherung beim Auto.

Was ist der Arbeitspreis bei Fernwärme? 

Der Arbeitspreis bildet den verbrauchsabhängigen Anteil der Fernwärme-Kosten. Er gibt an, wie viel für jede verbrauchte Kilowattstunde Wärme zu bezahlen ist. Abgerechnet wird entweder in Cent pro Kilowattstunde (kWh) oder in Euro pro Megawattstunde (MWh).

Fernwärme Grundpreis » Wie wird er berechnet & was enthält er?