Fernwärme-Tarife: Was sind Tarife mit Preisbescheid und indexierte Verträge?

In diesem Beitrag erklären wir die Unterschiede zwischen Fernwärme-Tarifen mit Preisbescheid und indexierten Verträgen.
Aktualisiert am: 03.11.2025
Person, die eine brennende Glühbirne hält und in ein Notizbuch schreibt, auf dem Schreibtisch liegen ein Stapel Münzen und ein Taschenrechner.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zwei Tarifarten bei Fernwärme: In Wien gibt es Preisbescheid-Tarife mit behördlich festgelegtem Höchstpreis und indexierte Verträge, die an Marktindizes wie den Gaspreis gebunden sind.
  • Vertragspartner unterschiedlich: Beim Preisbescheid ist Wien Energie direkter Vertragspartner der Endkund*innen, bei indexierten Tarifen hingegen meist die Hauseigentümer*innen oder deren beauftragte Firmen.
  • Unterschiedliche Preisberechnung: Der Grundpreis wird beim Preisbescheid pro Quadratmeter, bei indexierten Verträgen nach der benötigten Gebäudeleistung berechnet.
  • Keine freie Tarifwahl: Der Tarif gilt immer für das gesamte Gebäude – ein Wechsel durch einzelne Bewohner*innen ist nicht möglich.
  • Keine neuen Preisbescheid-Verträge: Seit 2013 werden nur noch indexierte Verträge für neue Anschlüsse angeboten, bestehende Preisbescheid-Verträge bleiben jedoch gültig.

Fernwärme-Tarife

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Fernwärme gibt es in Wien seit über 50 Jahren. Seit 1969 versorgt Wien Energie – damals noch als „Heizbetriebe Wien“ – die Stadt mit Fernwärme. Heute sind es rund 470.000 Haushaltskund*innen und 8.000 Business-Kund*innen, die über das Fernwärmenetz versorgt werden. Mit dem Wachstum der Stadt und den steigenden Anforderungen an Energieeffizienz hat sich auch die Tarifstruktur weiterentwickelt.

Im Wesentlichen gibt es heute zwei Arten von Fernwärme-Tarifen: Preisbescheid-Tarife und indexierte Tarife.

Tarife gelten für das ganze Gebäude

Als Endkund*in gibt es keine Möglichkeit, den Tarif zu wechseln. Es kann nicht selbst zwischen einem indexierten Vertrag oder einem Vertrag mit Preisbescheid entschieden werden. Denn es gibt immer nur einen Tarif für ein ganzes Gebäude, also einen Wärme-Vertrag für ein ganzes Haus.  

Das ist gesetzlich geregelt und übrigens nicht nur bei der Fernwärme so: Auch, wenn es in einem Haus ein anderes zentrales Heizsystem, wie etwa eine Pelletsheizung, eine Wärmepumpe oder eine Gaszentralheizung gibt, kann man die Heizform und damit auch den verrechneten Tarif als Einzelperson nicht wechseln. 

Preisbescheid vs. Indexierter Vertrag: Die Unterschiede auf einen Blick 

MerkmalPreisbescheid-TarifIndexierter Vertrag 
Vertragspartner Wien Energie direkt mit Endkund*in Wien Energie mit Hauseigentümer*in oder Firma 
Preisregelung Behördlich festgelegter HöchstpreisAn Marktindizes gebunden 
Grundpreis-Berechnung Nach Quadratmetern Nach Leistung des Gebäudes 
Verrechnung Direkt durch Wien Energie Durch Eigentümer*in, Abrechnungsfirma oder Wien Energie 
Neuanschlüsse möglich? Nein Ja 

Aktuellen Tarif herausfinden

Auf Seite 2 der Wien Energie-Rechnung findet sich (ab der Jahresabrechnung 2022/2023) die Info, ob die Rechnung dem „amtlichen Preisbescheid“ oder einem „indexierten Vertragsmodell“ unterliegt. Auf Seite 3 der Jahresabrechnung werden in einer Tabelle die geltenden Preise aufgelistet.

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