Antragsformular
- Informationsblatt für Antragsteller
(PDF, 68 kB) - Antragsformular Befreiung Zählpunktpauschale
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Befreiung Zählpunktpauschale
Was ist die Zählpunktpauschale?
Die Zählpunktpauschale dient der Ökostromförderung und wird vom Netzbetreiber Wien Energie Stromnetz GmbH in der Höhe von 18,00 EUR pro Jahr (inkl. USt.) eingehoben und an die OeMAG – Österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom weitergeleitet.
Können Sie um Befreiung ansuchen?
• Sie sind Kunde/Kundin von Wien Energie Stromnetz.
• Sie haben an dieser Stromanlage Ihren Hauptwohnsitz.
• Sie sind:
o Sozialhilfeempfänger/in
o Ausgleichszulagenempfänger/in
o Niedrigeinkommenbezieher/in unter dem jeweils aktuellen Ausgleichszulagenrichtsatz,
d.h. Ihr Nettoeinkommen beträgt 2012 monatlich weniger als 814,82 EUR.
Haben Sie eine/n Ehepartner/in oder Lebensgefährten/in, der/die mit
Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt, so darf das gemeinsame Haushaltsnettoeinkommen 1.221,68 EUR nicht übersteigen.
Sie können den Antrag jederzeit persönlich stellen, solange Sie die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen.
Was müssen Sie zur Antragstellung mitbringen?
| Sozialhilfeempfänger |
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| Ausgleichszulagenempfänger |
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| Niedrigeinkommenbezieher unter dem aktuellen Ausgleichszulagenrichtsatz |
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| Niedrigeinkommenbezieher unter dem aktuellen Ausgleichs- zulagenrichtsatz mit Lebens- gefährten oder Ehepartner im gemeinsamen Haushalt |
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* Als Einkommensnachweis gelten (Jahres-)Lohnzettel, Kontoauszug, Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Befreiung von der Zählpunktpauschale. Die Verrechnung der Zählpunktpauschale wird ab dem folgenden Monatsersten eingestellt.
Für wie lange gilt die Befreiung?
| Sozialhilfeempfänger |
je nach Zeitraum der gewährten Sozialhilfe |
| Ausgleichszulagenempfänger | maximal 5 Jahre |
| Niedrigeinkommenbezieher unter dem aktuellen Ausgleichszulagenrichtsatz |
maximal 3 Jahre |
Nach den oben angeführten Zeiträumen oder bei Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes läuft die Befreiung automatisch aus. Sollten Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, können Sie erneut einen Antrag stellen.
Ändert sich Ihre Einkommenssituation, müssen Sie Wien Energie Stromnetz unverzüglich darüber informieren.
Wo können Sie um Befreiung ansuchen?
In unserem Kundenzentrum
1090 Wien, Spitalgasse 5-9
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 8 bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17:30 Uhr
Erreichbar mit den Straßenbahnlinien 5, 33, 43 und 44


