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Befreiung Zählpunktpauschale

Antragsformular

Befreiung Zählpunktpauschale

Was ist die Zählpunktpauschale?
Die Zählpunktpauschale dient der Ökostromförderung und wird vom Netzbetreiber Wien Energie Stromnetz GmbH in der Höhe von 18,00 EUR pro Jahr (inkl. USt.) eingehoben und an die OeMAG – Österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom weitergeleitet.

Können Sie um Befreiung ansuchen?
• Sie sind Kunde/Kundin von Wien Energie Stromnetz.
• Sie haben an dieser Stromanlage Ihren Hauptwohnsitz.
• Sie sind:

o Sozialhilfeempfänger/in
o Ausgleichszulagenempfänger/in
o Niedrigeinkommenbezieher/in unter dem jeweils aktuellen Ausgleichszulagenrichtsatz,
d.h. Ihr Nettoeinkommen beträgt 2012 monatlich weniger als 814,82 EUR.
Haben Sie eine/n Ehepartner/in oder Lebensgefährten/in, der/die mit
Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt, so darf das gemeinsame Haushaltsnettoeinkommen 1.221,68 EUR nicht übersteigen.

Sie können den Antrag jederzeit persönlich stellen, solange Sie die oben angeführten Voraussetzungen erfüllen.

Was müssen Sie zur Antragstellung mitbringen?

Sozialhilfeempfänger
  • Meldezettel
  • aktuellen Bescheid vom Sozialamt
    über die Zuerkennung der Sozialhilfe
Ausgleichszulagenempfänger
  • Meldezettel
  • Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt ODER
  • Ihren aktuellen Kontoauszug, auf dem die
    Gutschrift der Pensionszahlung und der
    Ausgleichszulage ersichtlich ist
Niedrigeinkommenbezieher
unter dem aktuellen
Ausgleichszulagenrichtsatz
  • Meldezettel
  • aktuellen Einkommensnachweis* aus dem
    ersichtlich ist, dass Ihr monatliches Nettogehalt
    geringer ist als 814,82 EUR
Niedrigeinkommenbezieher
unter dem aktuellen Ausgleichs-
zulagenrichtsatz mit Lebens-
gefährten oder Ehepartner im
gemeinsamen Haushalt
  • Meldezettel
  • aktuellen Einkommensnachweis* aus dem
    ersichtlich ist, dass Ihr monatliches Nettogehalt
    geringer ist als 814,82 EUR
  • aktuellen Einkommensnachweis* des/der
    Ehepartners/Ehepartnerin oder
    Lebensgefährten/Lebensgefährtin;
    das gemeinsame monatliche
    Nettoeinkommen darf
    1.221,68 EUR nicht übersteigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

* Als Einkommensnachweis gelten (Jahres-)Lohnzettel, Kontoauszug, Arbeitnehmerveranlagung oder Einkommenssteuerbescheid.

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über die Befreiung von der Zählpunktpauschale. Die Verrechnung der Zählpunktpauschale wird ab dem folgenden Monatsersten eingestellt.

Für wie lange gilt die Befreiung?

Sozialhilfeempfänger

je nach Zeitraum der gewährten Sozialhilfe
laut Bescheid, maximal 3 Jahre

Ausgleichszulagenempfänger  maximal 5 Jahre
Niedrigeinkommenbezieher
unter dem aktuellen
Ausgleichszulagenrichtsatz
 maximal 3 Jahre

 

 

 

 

 

Nach den oben angeführten Zeiträumen oder bei Wechsel Ihres Hauptwohnsitzes läuft die Befreiung automatisch aus. Sollten Sie weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, können Sie erneut einen Antrag stellen.

Ändert sich Ihre Einkommenssituation, müssen Sie Wien Energie Stromnetz unverzüglich darüber informieren.


Wo können Sie um Befreiung ansuchen?
In unserem Kundenzentrum

1090 Wien, Spitalgasse 5-9
Öffnungszeiten
: Montag bis Freitag: 8 bis 15 Uhr, Donnerstag bis 17:30 Uhr
Erreichbar mit den Straßenbahnlinien 5, 33, 43 und 44