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Gleichbehandlung

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Gleichbehandlung

Um die Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer sicherzustellen, wurde ein Gleichbehandlungsprogramm erstellt, für dessen Umsetzung der Gleichbehandlungsverantwortliche zuständig ist.

Gleichbehandlungsverantwortlicher 

Als Gleichbehandlungsverantwortlicher von Wien Energie Stromnetz GmbH gemäß §38 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 bzw. Gleichbehandlungsbeauftragter von Wien Energie Stromnetz GmbH gemäß §38 Niederösterreichisches Elektrizitätswesengesetz 2005 sowie gemäß §32 Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 wurde Herr Dr. Wolfgang Orasch benannt.

Der Gleichbehandlungsverantwortliche gemäß §38 Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetz 2005 ist der Gleichbehandlungsbeauftragte gemäß §38 Niederösterreichisches Elektrizitätswesengesetz 2005 bzw. §32 Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006. Es wird daher zur sprachlichen Vereinfachung in weiterer Folge nur vom Gleichbehandlungsverantwortlichen gesprochen.

Aufgaben des Gleichbehandlungsbeauftragten

Der Gleichbehandlungsbeauftragte ist verantwortlich für

  • die Erstellung, laufende Adaptierung und Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsprogramms
  • die Überwachung der Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms und
  • die Berichterstattung gegenüber der Unternehmensleitung, der Energie-Control GmbH und den Landesregierungen von Wien, Niederösterreich und Burgenland.

Gleichbehandlungsprogramm

Das Gleichbehandlungsprogramm stellt einen Leitfaden für das Verhalten der Mitarbeiter im liberalisierten Elektrizitätsmarkt dar. Aus diesem Programm geht hervor, welche besonderen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausgestaltung und Abwicklung des Netzbetriebes gegenüber den Marktteilnehmern (Kunden, Lieferanten, Bilanzgruppen usw.) getroffen werden.