Wie setzt sich der Netzpreis zusammen?

Netzpreis

Der Netzpreis deckt die Kosten des Netzbetreibers für die Verteilung der Energie, abzüglich eines Produktivitätsabschlages. Der Netzpreis wird von der Regulierungsbehörde Energie-Control Kommission per Verordnung festgesetzt. Er gilt als Festpreis und kann in seiner Höhe nicht verändert werden.

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Netzzutrittsentgelt

Durch das einmalig zu leistende Netzzutrittsentgelt werden dem Netzbetreiber alle Aufwendungen abgegolten, die mit der erstmaligen Herstellung eines Anschlusses an ein Netz oder der Abänderung eines Anschlusses infolge Erhöhung der Anschlussleistung eines Netzbenutzers zwischen dem Netzanschluss im Sinne des § 7 Z 48 ElWOG 2010 und der Kundenanlage unmittelbar verbunden sind.

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Verteilernetz-Bedingungen

Die Verteilernetzbedingungen (VNB) werden von der Regulierungsbehörde genehmigt und sind die Basis aller Verträge zwischen Wien Energie Stromnetz und den NetzkundInnen im Versorgungsgebiet.

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Netzbetreiberinfo

Informiert die NetzkundInnen über die Möglichkeiten des liberalisierten Energiemarktes.

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Technische Bedingungen

Für spezielle Netzanschlüsse finden Sie hier Informationen und Bedingungen.

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Befreiung Zählpunktpauschale

Die Zählpunktpauschale dient der Ökostromförderung und wird vom Netzbetreiber Wien Energie Stromnetz GmbH in der Höhe von 18,00 EUR pro Jahr (inkl. USt.) eingehoben und an die OeMAG - Österreichische Abwicklungsstelle für Ökostrom weitergeleitet. Sozialhilfe- und Ausgleichszulagenempfänger und Niedrigeinkommenbezieher mit Hauptwohnsitz im Versorgungsgebiet von Wien Energie Stromnetz können um Befreiung ansuchen.

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